Mietverträge mit nahen Angehörigen

Mit Kindern bzw. nahen Angehörigen wird im Regelfall ein im Vergleich zum Marktniveau niedrigerer Mietzins vereinbart. Weiterlesen … (Quelle: Fischer & Sigel, Steuerberater Ulm)

Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft

Ein gut aufbereiteter Jahresabschluss kann die Bank von der künftigen Bonität und Fähigkeit zur Leistung des Kapitaldienstes überzeugen und entscheidet letztlich, ob und zu welchen Konditionen ein Kredit gewährt wird. Weiterlesen … (Quelle: Eigenstetter Helmreich und Partner, Steuerberater Nürnberg)

Jahressteuergesetz 2011

Jahressteuergesetz 2011 enthält weitere Steueränderungen. Weiterlesen … (Quelle: Bayerntax, Steuerberater München)

Budgetbegleitgesetz

Die wichtigsten Änderungen sind die Absetzbarkeit von Spenden an ausländische Spendenempfänger und der neue Verlustausgleich durch die Banken. Weiterlesen … (Quelle: Reisinger, Steuerberater Wien)

Heilmassagetherapie

Arztähnliche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Fällt darunter auch eine medizinische Heilmassagetherapie? Weiterlesen … (Quelle: mollatz reitsamer + partner, Steuerberater Salzburg)

Jubiläumsgeld

Arbeitnehmern in der Gastronomie steht für langjährige Dienste im selben Betrieb ein Anspruch auf Jubiläumsgeld zu. Weiterlesen … (Quelle: Westermayer, Steuerberater Wien)

Elektronische Rechnungen

Steuervereinfachungsgesetz bringt Erleichterungen bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen. Weiterlesen … (Quelle: Eigenstetter Helmreich, Steuerberater Nürnberg)

„Fair Play“-Projekts der Finanzbehörde

Einen Schwerpunkt des „Fair Play“-Projekts der Finanzbehörde bilden die standardisierten Kurzprüfungen (SKM). Der Prüfungszeitraum bei diesen Prüfungen umfasst in der Regel nur ein Jahr. Die Prüfung wird auf wesentliche Prüffelder eingeschränkt. Dem Wirtschaftstreuhänder und dem Unternehmer wird das Thema der Prüfung nach dem Unterzeichnen des Prüfungsauftrags erläutert.

Die Finanz wählt für eine standardisierte Kurzprüfung nur Unternehmen aus, die aus ihrer Sicht als Nichtrisikofälle eingestuft werden. Neben dem Wunsch nach einer guten Zusammenarbeit legt sie Wert auf die Mitwirkung von Seiten des Wirtschaftstreuhänders und des Unternehmers.

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Der Arbeitgeber als Drittschuldner

Kommt es bei einem Arbeitnehmer zu einer gerichtlichen Lohnpfändung, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Existenzminimum zu ermitteln. Der pfändbare Betrag muss bis zur Tilgung der Schuld an den Gläubiger überwiesen werden.

Arbeitgeber als Drittschuldner Der Arbeitgeber wird in diesem Zusammenhang als Drittschuldner bezeichnet. Er muss innerhalb von vier Wochen dem Gläubiger und dem Gericht eine Drittschuldnererklärung übermitteln. Die Pfändung des Arbeitseinkommens umfasst das gesamte Einkommen sowie Sachleistungen. Gepfändet werden darf nur oberhalb des Existenzminimums.

Durch die Verpflichtung zur Berechnung des Existenzminimums entsteht dem Arbeitgeber ein entsprechender Verwaltungsaufwand. Um einen Teil der Kosten zurückzubekommen, stehen ihm zu:

2 % des an den Gläubiger zu zahlenden Betrages – höchstens € 8,00 bei der ersten Zahlung an den Gläubiger
1 % – höchstens € 4,00 bei jeder weiteren Zahlung

Existenzminimum-Beträge für 2011 Der allgemeine Grundbetrag in Höhe von € 793,00 monatlich (€ 185,00 wöchentlich, € 26,00 täglich) bleibt dem Arbeitnehmer, wenn er Sonderzahlungen erhält. Der erhöhte allgemeine Grundbetrag in Höhe von € 925,00 monatlich (€ 215,00 wöchentlich, € 30,00 täglich) steht dem Arbeitnehmer zu, wenn er keine Sonderzahlungen erhält.  Der Unterhaltsgrundbetrag beträgt pro unterhaltsberechtigter Person € 158,00 monatlich (€ 37,00 wöchentlich, € 5,00 täglich). Bis zu einem Höchstbetrag von € 3.160,00 monatlich (€ 740,00 wöchentlich, € 105,00 täglich) kann sich das Existenzminimum des Arbeitnehmers maximal erhöhen.  Die angegebenen Werte stellen nur das allgemeine Existenzminimum dar. Vom Bundesministerium für Justiz werden jährlich genaue Existenzminimum-Tabellen zur Verfügung gestellt (www.justiz.gv.at). Anhand dieser Tabellen kann ausgehend vom Nettolohn des Arbeitnehmers das dem Arbeitnehmer verbleibende Existenzminimum ermittelt werden.

Ist die hereinzubringende Forderung ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch, so sind zusätzliche Regelungen zu beachten. Der Arbeitnehmer kann in bestimmten Fällen beim Exekutionsgericht die Erhöhung des Existenzminimums beantragen. Umgekehrt kann auch der Gläubiger die Herabsetzung beantragen (z.B. wenn der Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Trinkgelder erhält). Fragen Sie Ihren Steuerberater um Rat.

Stand: 10. März 2011

Erhöhte Forschungsprämie ab 2011

Abschaffung der Forschungsfreibeträge und Erhöhung der Forschungsprämie.

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurden alle Forschungsfreibeträge abgeschafft. Dies betrifft den allgemeinen Forschungsfreibetrag (FFB I), den sogenannten „Frascati“-Forschungsfreibetrag (FFB II) und den Auftragsforschungsfreibetrag (FFB III).

Ab 2011 kann jedoch eine Forschungsprämie in Höhe von 10 % (statt bisher 8 %) der Forschungsaufwendungen geltend gemacht werden. Die Forschungsprämie kann für eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung beantragt werden. Sie wird als Gutschrift am Abgabenkonto des Steuerpflichtigen verbucht.

Zum Forschungsaufwand bei eigener Forschung zählen:

Löhne und Gehälter für Mitarbeiter, die in der Forschung tätig sind, Aufwendungen und Investitionen, die unmittelbar die Forschung betreffen. Dazu zählt z.B. auch die Anschaffung von Grundstücken. Sie müssen jedoch mindestens die halbe Nutzungsdauer der Forschung dienen (Grundstücke und Gebäude mindestens zehn Jahre). Finanzierungsaufwendungen und Gemeinkosten (Verwaltungs- und Vertriebskosten), wenn sie der Forschung und Entwicklung dienen.

Die Forschungsprämie für Auftragsforschung kann nur für Aufwendungen (Ausgaben) in der Höhe von höchstens  € 100.000,00 pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden.

Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer mitteilen, in welchem Ausmaß er die Prämie in Anspruch nimmt.  Der Auftragnehmer kann dann die Prämie nur für darüber hinaus gehende Aufwendungen in Anspruch nehmen. Weiters muss der Auftragnehmer eine Forschungseinrichtung sein (z.B. eine Universität) oder ein Unternehmen, das sich mit Forschungsarbeiten in diesem Bereich beschäftigt.  Der Sitz des Unternehmens muss im EU- oder EWR-Raum sein.  Die neuen Bestimmungen der Forschungsförderung gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen.

Stand: 10. März 2011